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Jahreshauptversammlung

Nicht vergessen:
Am 23.02.2013 ist um 18:00 Uhr die Jahreshauptversammlung 2013 mit Neuwahlen der Vorstandschaft. Die Jugend wählt am selben Tag in Ihrer Jahresjugendversammlung die bereits um 14:00 Uhr statt findet, gemäß Ihrer Jugendordnung!

Die Wahl wurde am 9. Dezember 2012 bereits ausgeschrieben, gemäß § 14 Abs. 1 der Ordnung Wasserwacht.

Gemäß § 9 Abs. 4 der BRK-Satzung in Verbindung mit § 14, Abs. 1, Ordnung der Wasserwacht besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht und mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.

Wahlvorschläge können während der Wahlversammlung schriftlich oder mündlich erfolgen.

Gemäß Ordnung WW § 7 Abs. 4 sind folgende Funktionen zu wählen:

- Vorsitzenden der Ortsgruppe

- Stellv. Vorsitzenden der Ortsgruppe

- Technischer Leiter

- Stellv. Technischen Leiter

- Kassier

- Arzt


Bei Bedarf können weitere Vertreter und Stellvertreter gewählt werden. Es dürfen mit dem Jugendleiter und dessen Stellvertreter bis zu 10 gewählte Personen im stimmberechtigten Vorstand sitzen.

Bitte kommt zahlreich und beteiligt Euch an der Wahl. Es geht um Eure Zukunft.